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LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2005 - L 7 AS 234/05 ER |
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LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.09.2005 - L 7 AS 234/05 ER (https://dejure.org/2005,97880)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. September 2005 - L 7 AS 234/05 ER (https://dejure.org/2005,97880)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87
Einkommensanrechnung
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2005 - L 7 AS 234/05
Eine eheähnliche Gemeinschaft liegt nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 87, 234) vor, wenn die Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehungen einer reinen Haus- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 31.10.2005 - L 7 AS 313/05 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 87, 234 ff), der der erkennende Senat folgt (vgl. z.B. Beschluss vom 29. September 2005 - L 7 AS 234/05 ER) liegt eine eheähnliche Gemeinschaft vor, wenn die Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau auf Dauer angelegt ist, die daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und die Lebensgemeinschaft sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander in den Not- und Wechselfällen des Lebens erwarten lässt (Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.02.2012 - L 13 AS 138/08 Die dagegen vom Kläger am 16. August 2005 eingelegte Beschwerde wurde vom 7. Senat des erkennenden Gerichts mit Beschluss vom 29. September 2005 zurückgewiesen (AZ: L 7 AS 234/05 ER).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 31.07.2006 - L 7 B 163/06 Dies geht, da von einer eheähnlichen Gemeinschaft auszugehen ist, nach den Grundsätzen der objektiven Beweislastverteilung zu Lasten des Klägers als Antragsteller nach dem SGB II (vgl. LSG Nds-Bremen, Beschluss vom 30.05.2005 - L 8 AS 95/05 ER - Beschluss vom 29.09.2005 - L 7 AS 234/05 ER -).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2007 - L 7 AS 523/06 Da der Antragsgegner in dem Schreiben vom 11. Mai 2006 für diesen Fall auf die Konsequenz der Anspruchsversagung hingewiesen hatte, konnte er die Leistung rechtmäßig mit dem angegriffenen Bescheid versagen; aufgrund der insoweit bestehenden Nachweispflicht der Antragsgegnerin ist ihr die Nichtvorlage der verlangten Unterlagen zuzurechnen (vgl. Rspr. des Senats, vgl. Beschluss vom 29.09.2005 - L 7 AS 234/05 ER; so auch der 8. Senat des Gerichts, vgl. Beschluss vom 30.05.2005 - L 8 AS 95/05 ER).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.04.2006 - L 7 AS 453/05 Dies ist, da der Senat von einer eheähnlichen Gemeinschaft ausgeht, dem Antragsteller zuzurechnen (vgl. Beschlüsse des LSG Niedersachsen-Bremen vom 30.05.2005 - L 8 AS 95/05 ER - und vom 29.09.2005 - L 7 AS 234/05 ER -).